ГЕРМАНСКАЯ ДЕМОКРАТИЧЕСКАЯ РЕСПУБЛИКА 

„Medaille für Verdienste im Brandschutz“
Die Medaille wurde am 24.08.1968 vom Ministerrat der DDR gestiftet und von 1968 bis 1990 verliehen.
Mit dieser Medaille konnten an Angehörige der freiwilligen Feuerwehren, der zentralen und betrieblichen Brandschutzorgane, Einzelpersonen in ehrenamtlicher und beruflicher Tätigkeit, Kollektive, Betriebe, Institutionen und Dienststellen, auch mehrfach, ausgezeichnet werden.
Feuerwehren, die diese Auszeichnung als Kollektiv erhielten, konnten das Symbol an ihrer Technik anbringen.
Diese Medaille wurde verliehen als Würdigung hervorragender Leistungen bei der Erfüllung der Aufgaben, die den Brandschutzorganen zur Sicherung der Volkswirtschaft gestellt wurden, für persönliche Tapferkeit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des persönlichen Eigentums der Bürger, für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Bränden und für besondere Verdienste bei der Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Brandschutzorgane, bei der Erziehung, Ausbildung und Schulung ihrer Angehörigen sowie bei der Instandhaltung und Weiterentwicklung der technischen Ausrüstung.
Diese Auszeichnung wurde in der Regel am 1. Mai, am 7. Oktober, dem Staatsfeiertag der DDR, unmittelbar nach vollbrachten besonderen Leistungen an Ehrentagen einzeln er Berufsgruppen vom Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei verliehen.
(Quelle: GBL II. 1968, Nr. 48, S. 259, GBL I 1980, Nr. 15)

„Ehrenzeichen für hervorragende Leistungen im Brandschutz“Das Ehrenzeichen wurde am 10.02.1983 vom Ministerrat der DDR gestiftet und von 1984 bis 1990 verliehen.
Die Verleihung erfolgte an Angehörige und Kollektive der Feuerwehren, andere Bürger und Kollektive, Einrichtungen und Bürger anderer Staaten.
Diese Auszeichnung diente zur Anerkennung und Würdigung hervorragender Leistungen bei der vorbildlichen Gewährleistung des Brandschutzes, hoher Tapferkeit bei der Bekämpfung, beim Schutz des Lebens der Bürger oder der Verhinderung großer Schäden sowie bedeutender Ergebnisse zur Entwicklung des Brandschutzes in der DDR oder in der internationalen Zusammenarbeit der Brandschutzorgane“
Verliehen wurde dieser Ehrentitel in der Regel am 01. Juli, dem Tag der Deutschen Volkspolizei, oder unmittelbar nach vollbrachten Leistungen.
(Quelle: GBL I. 1983, Nr. 6, S. 61)
„Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen“
Der Ministerrat der DDR stiftete diese Medaille am 15.08.1957. Sie wurde von 1957 bis 1990 verliehen.
Diese Auszeichnung erhielten Feuerwehrangehörige, Feuerwehren und Kollektive, aber auch an Einzelpersonen.
Sie wurde verliehen für selbstlosen Einsatz, beispielhafte Hilfeleistung, aufopferungsvolle Arbeit und hervorragende Leistungen bei der Bekämpfung oder Verhinderung von Katastrophen oder bei der Beseitigung von deren Folgen.
Die Verleihung fand in der Regel unmittelbar nach den Ereignissen statt. Die Medaille wurde zuerst durch den Innenminister und ab 1981 durch den Minister für Nationale Verteidigung der DDR verliehen.
(Quelle: GBL I. 1957, Nr. 55, GBL I. 1981, Nr. 9)

„Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr“
Am 22.01.1959 stiftete der Ministerrat der DDR dieses Ehrenzeichen,
welches am 07.10.1959, dem 10. Jahrestag der DDR, erstmalig und dann
bis 1990 verliehen wurde.
Mit dieser Medaille wurden hauptsächlich Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehren, ab 1960 auch Angehörige der Brandschutzorgane in den
Betrieben, für ihre langjährige, treue, gewissenhafte und aktive
Mitarbeit in den Wehren geehrt.
Die Medaille wurde in den Stufen Bronze für 10 Jahre, in Silber für
20 Jahre, in Gold für 30 Jahre und ab 1978 für 40 Dienstjahre
überreicht.
Die Spangen der Medaillen waren gleichzeitig die Interimspangen, zeitweilig gab es Ausführungen mit einer Fünfeckspange.
Die Auszeichnungen erfolgten jährlich meistens am 01.Mai und 07. Oktober.
(Quelle: GBL I. 1959, Nr. 17, S. 229, GBL I. 1960, Nr. 35, S. 370)
Информацию по медалям пожарных Германской Демократической Республики любезно предоставил JURGEN WIENKE
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